Sportheim-Vermietung

Kurzinfos:

Kosten:

Geburtstage, Kommunionfeier u.ä.  für DJK Mitglieder 100 €, für Nichtmitglieder 200 €

Polterabend für Mitglieder 200 €, für Nichtglieder 400 €

Reinigung 30,00 €, bei besonderer Verschmutzung Berechnung nach zusätzl. Arbeitsaufwand

Vereinsbeauftragter 20,00 €, Aufwandsentschädigung

Miete inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer und der Kosten für Strom,  Wasser und Heizung.
Reinigungskostenbeinhalten den Lohn inkl. der Sozialabgaben

Anmeldung bei Frank Scherner unter:
Scherner.Kothen@t-online.de

Anleitung:

Nach dem öffnen der Sportheim Ansicht, mit gedrückter linken Maustaste das Bild bewegen oder mit dem Pfeilen unten links, mit + und – kann man das Bild ein – und auszoomen.
Beendet wird der Rundgang mit dem Schließen des neues Fensters.

KLICK >Beispiel des Sportheims wie man den Raum für eine Feier herrichten kann< KLICK

M i e t v e r t r a g

Die DJK Kothen als Eigentümerin des DJK-Sportheimes, Sportplatzstraße 2, 97786 Motten-Kothen, in der Folge Vermieter genannt, vermietet folgende Räume des Sportheimes: Saal, ggf. mit Bühne, Wirtschaftsbereich (Küche, Theke mit abgetrenntem Gäste-bereich) und die Toilettenanlage (zur Mitbenutzung).Es erfolgt nur eine Komplettvermietung.
Art. 1

Sportveranstaltungen der DJK Kothen (z.B. Fußballspiele, Kinderturnen, Gymnastik u.ä.) gehen grundsätzlich vor.
Art. 2

Die Vermietung ist nur für private Feierlichkeiten, wie z.B. Geburtstag, 1. Hl. Kommunion, Hochzeit, o.ä., möglich. Bei einem Polterabend ist nur die Feierlichkeit im Sportheim möglich – das „Poltern“ selbst ist an einer anderen Örtlichkeit durchzuführen. Veranstalter (z.B. Geburtstagskind, Hochzeitspaar, Eltern des Kommunionkindes) darf nur der Mieter selbst sein. Eine Unter- bzw. Weitervermietung ist nicht statthaft. Für Trauerfeiern (Tröster) wird das Sportheim nicht zur Verfügung gestellt. An „stillen Tagen“ nach dem Feiertagsgesetz wird das Sportheim nicht vermietet. Für Vermietungen zu Veranstaltungen von Vereinen und Gruppierungen ist ggf. eine separate Vereinbarung abzuschließen.
Art. 3

(1) Für den geregelten Ablauf der Feierlichkeiten (Vermeidung von Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, Verkehrsbehinderungen u.ä.), und Auf- und Zuschließen des Mietobjektes, Ausschalten der Beleuchtung u.ä. ist der Mieter zuständig.
(2) Für entstandene Schäden haftet der Mieter.
Art. 4

Die Möblierung und das Schmücken der Räumlichkeiten ist Sache des Mieters. Der Mieter muss am Tag nach der Veranstaltung bis 09.00 Uhr den Wirtschaftsbereich ordnungsgemäß gereinigt und den Saal und die Toilettenanlage „besenrein“ übergeben. Die Saalmöbel sind zu verräumen und der angefallene Abfall ist mitzunehmen.
Art. 5

Getränke (Flaschen-Bier, Mineralwasser, Spezi, Apfelschorle u.ä.) werden vom Vermieter gestellt. Verbrauchte Getränke müssen vom Mieter mit gleicher Marke und Sorte wieder aufgefüllt werden. Sollte Fassbier ausgeschenkt werden, muss sich der Mieter selbst darum kümmern. Zum Ausschank kommt nur Bier von der „Brauerei Will, Motten“. Wein, Schnaps u.ä. ist Sache des Mieters. Sollte die Bewirtung durch die DJK Kothen erfolgen, richten sich die Getränkepreise nach der jeweils gültigen Preisliste.

Art. 6

(1) Vermietet wird das Sportheim an eingetragene DJK-Mitglieder und an Nichtmitglieder, diese müssen einen höheren Mietpreis bezahlen oder für mind. 5 Jahre DJK-Mitglied werden.
(2) Die Höhe des Mietpreises und der Nebenkosten werden in einer gesonderten Anlage festgelegt.
(3) Der Mieter hat eine Kaution (doppelte Höhe des Mietpreises für Vereinsmitglieder) zu hinterlegen.
Art. 7

Die Anmeldung muss mind. 4 Wochen vor dem gewünschten Termin beim 1. Vorstand oder im DJK-Vereinsbüro erfolgen.
Der Vorrang richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung.
Art. 8

(1) Vor der Schlüsselübergabe hat der Mieter den Mietpreis, die Kaution, die Kosten für die Endreinigung des Saales und der Toiletten und für den Vereinsbeauftragten bar zu übergeben.
(2) Vor und nach der Vermietung wird das Sportheim vom Mieter bzw. dessen Beauftragten und vom Vereinsbeauftragten anhand einer von beiden zu unterschreibenden Checkliste in Augenschein genommen.
(3) Sollte nach der Veranstaltung etwas nicht in Ordnung sein, wird die Kaution bis zur entsprechenden Regelung einbehalten.

Geburtstage, Kommunionfeier u.ä. Mitglieder 100,00 €

Nichtmitglieder 200,00 €


Polterabende Mitglieder 200,00 €



Nichtmitglieder 400,00 €


Reinigung: 30,00 €, bei besonderer Verschmutzung Berechnung nach zusätzl. Arbeitsaufwand
Vereinsbeauftragter: 20,00 €, Aufwandsentschädigung
Miete inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer und der Kosten für Strom,
Wasser und Heizung.
Reinigungkosten beinhalten den Lohn inkl. der Sozialabgaben
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